Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.05.2002 - 11 W 1807/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19
Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs - …
Hinsichtlich des Interesses der Kläger an der Verhinderung der Vollstreckungsmaßnahme ist hier somit darauf abzustellen, dass sich die Kläger gegen die Kosten eines wiederkehrenden Zurückschneidens ihrer Pflanzen/Hecken wehren ( OLG Dresden , Beschluss vom 16.05.2002, Az.: 11 W 1807/01, u.a. in: BeckRS 2002, Nr. 17304 ).